Page 194 - Colson 2024
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Sehr geehrter Rollenkunde,
gemäß der im »Produkthaftungsgesetz« definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht.
1.0 Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung
Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bautei- le, die im Allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden.
Diese Produktinformation bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Len- krollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im Folgenden Objekte genannt, die üblicherwei- se nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:
Wohnbereich
z. B. Sitzmöbel, Wohnmöbel
Dienstleistungsbereich (allg. Dienstleistungsbereich)
z. B. Einkaufswagen, Büromaschinen
Krankenhausbereich
z. B. Krankenbetten
Industrieller Bereich mittlere und schwere Tragfähigkeit
z. B. Transportgeräte
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbe- sondere die fachgerechte Montage:
■ Das Produkt muss an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden.
■ Das Objekt muss an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben.
■ Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden.
■ Lenkrollen müssen so montiert werden, dass ihre Schwenkachsen senkrecht stehen.
■ Bockrollen müssen so montiert werden, dass ihre Radachsen zueinander fluchten.
■ An einem Objekt sind nur Lenkrollen gleicher Art zu verwenden. Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.
Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeres- nähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosions- fördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderaus- führung spezifiziert werden. Bei Verwendung im Temperaturbereich unter 5 °C und über 30 °C sind Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.
Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Originalprodukte. Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicher- heitszuschlägen abzuschätzen.
2.0 Fehlgebrauch
Ein Fehlgebrauch – d. h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen – liegt beispiels- weise vor, wenn:
■ die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen als die max. Tragfähigkeit im Katalog ausweist,
■ der Einsatz auf ungeeignetem, unversiegeltem, une- benem Boden erfolgt,
■ zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen,
■ ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird,
■ besonders aggressive Medien einwirken können,
■ unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastungen zur
Wirkung kommen,
■ Fremdkörper in die Bandagen eindringen können,
■ die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwin-
digkeit eingesetzt werden,
■ Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit
dem Hersteller abgestimmt sind.
194 Rollentechnik und Anforderungen/Castor technology and requirements
 




























































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